Leitbild Inklusion im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau versteht sich in allen Bereichen von Gesellschaft, Beruf und Schule als inklusiver Kanton. Dies ist im Moment ein Wunschbild, das zum Leitbild und später zur gelebten Realität werden muss.
In allen Belangen von Schule, Arbeit, Wohnen und Leben muss das Primat der Inklusion gelten und gegenüber jeglicher Art der Segregation bevorzugt werden.
Inklusion wird daher bewusst auch als volkswirtschaftlich und staatswirtschaftlich richtiger Weg betrachtet.

Für die Schule gilt das Primat der Inklusion, d.h. Inklusion ist als bevorzugter Weg zu betrachten und zu verfolgen. Das Verfolgen eines segregativen Weges setzt umfassend belastbare und nicht bestreitbare Umstände voraus oder basiert auf einem Scheitern des inklusiven Weges.

Umsetzung
Grundsätzlich sind alle Schulträger zur Inklusion verpflichtet. Eine individuelle Ablehnung muss grundsätzlich als Diskriminierung betrachtet werden.

Trotz ihrer wirtschaftlich hervorragenden Stellung und ihres gut funktionierenden Regierungssystems hinkt die Schweiz bei der Umsetzung von echter «Inklusion» hinterher. Die Gründe hierfür mögen vielfältig sein. Ein Problem ist sicher der Kampf um Budgets und Ressourcen, bei dem Menschen mit Beeinträchtigungen bis heute über eine unzureichende Lobby verfügen. An vielen Stellen fehlt es an der «Verankerung» der Prinzipien in der Gesellschaft.
Für die Betroffenen und ihre Angehörigen heisst «Inklusion» bis heute leider noch immer ein ständiger Kampf um verbriefte Rechte, nervenaufreibende Diskussion und nicht selten erhebliche Ausgaben für juristische Beratung.

Dies ist heute in der Praxis nicht gewährleistet, da in der Regel nicht das Bedürfnis des Kindes im Vordergrund steht, sondern häufig monetäre Überlegungen und in vielen Fällen leider auch eine signifikante Führungsschwäche durch Schulleitungen und Lehrpersonen. Die Verfahren zur Bedarfsabklärung im Bereich der Schulpsychologie müssen weiterentwickelt werden, um jegliche Form von Wilkür zu unterbinden und wissenschaftlichen und normativen Kriterien zu genügen.
Die Bedarfsabklärung und Formulierung der Bedarfsanforderungen muss dazu strikt von der Bedarfsdeckung, deren Möglichkeiten und deren Interessen getrennt sein. Heute funktioniert dieses Prinzip in der Praxis nicht, da sich «Inklusion» de facto an den Möglichkeiten ausrichtet, statt proaktiv Rahmenbedingungen zu schaffen.

Rechtliche Grundlagen

Das Prinzip der Inklusion entspricht den Grundsätzen der Schweizer Verfassung. In der Schweiz sind diese Grundsätze im Behindertengleichstellungsgesetz von 2004 genauer geregelt. Des Weiteren hat die Schweiz im Jahr 2014 als 144. Staat die UNO-Behindertenrechts-Konvention ratifiziert. Inklusion ist damit ein Menschenrecht.

Volkswirtschaftliche Bedeutung

Inklusion genügt dabei dem Prinzip der Kostenneutralität oder Kostenersparnis. D.h. Massnahmen im Bereich der «Inklusion» sind in einer Gesamtkostenbetrachtung nicht teurer oder sogar günstiger als vergleichbare segregative Lösungen. Damit führt Inklusion auf volkswirtschaftlicher Ebene langfristig zu spürbaren Kostenreduktionen. Damit ist Inklusion ein wichtiger Beitrag zur Kostensenkung im Sozialwesen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft.

Schule

Eine inklusive Schule ist eine Schule für alle: hier lernen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam und können ihre individuellen Fähigkeiten voll entfalten. Alle Schüler haben die gleichen Chancen – und das gleiche Recht – auf Bildung, ungeachtet ihrer Stärken und Schwächen.

Gesellschaftliche Teilhabe

Der Begriff «Inklusion» beschreibt dabei die Konzeption und Denkhaltung einer Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann. Der Ansatz gilt heute weltweit als Königsweg in Bezug auf den Einbezug von Menschen mit Beeinträchtigungen in das öffentliche und gesellschaftliche Leben. Dabei ist wichtig, dass der Begriff nicht nur den Prinzipien einer offenen und modernen Gesellschaft genüge tut, sondern sich letztlich auch volkswirtschaftlich begründet.

Elemente der Inklusion

Barrierefreiheit

Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit. Denn wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit verwehrt. Doch was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich genau?

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Einfache Sprache

Leichte Sprache rückt auch in der Schweiz zunehmend ins öffentliche Bewusstsein. Immer mehr Internetauftritte, Broschüren und Flyer werden in Einfacher Sprache gestaltet.
Leichte Sprache, Einfache Sprache – ist es dasselbe? Oft werden beide Begriffe synonym verwendet.

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Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sog. Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, z.B. Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen oder Zusatzurlaub.

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Medien und Berichte

Hier finden Sie aktuelle Berichte und Reportagen zur Inklusion aus Zeitungen, Magazinen und TV-Sendungen. 

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