Volkswirtschaftliche Bedeutung

 

„Inklusion gelingt!“ – mit dieser Botschaft wirbt die BDA gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Internetseite www.inklusion-gelingt.de bietet umfangreiche Informationen gezielt für Arbeitgeber.

Gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen, sich durch Leistung am Arbeitsplatz zu bewähren, sind nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll und Bestandteil gelebter Betriebskultur. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeits- und Berufsleben ist ein wichtiges gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisches Anliegen. Die Arbeitgeber nehmen diese Verantwortung ernst und setzen sich aktiv für die Ausbildung, die berufliche Inklusion und den nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ein. Deutlich über 1 Million (BA 2018) schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung belegen dies. Sie sind – richtig eingesetzt – voll leistungsfähige Beschäftigte, die vielfach besonders motiviert ihre Aufgaben erfüllen.

Botschaft „Inklusion gelingt!“ verbreiten

Bereits seit Jahren engagieren sich die BDA und ihre Mitgliedsverbände dafür, das oftmals noch bestehende Vorurteil, dass behindert automatisch leistungsgemindert bedeutet, aufzubrechen und Unternehmen zu mehr Ausbildung, Beschäftigung bzw. Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung zu ermutigen. Die Bewältigung des demografischen Wandels und der daraus resultierende Mangel an Fachkräften sowie älter werdende Belegschaften bergen neue Chancen für Menschen mit Behinderung. Viele Unternehmen setzen im Rahmen einer demografiefesten Personalpolitik auf den bewussten Umgang mit Vielfalt: Beschäftigte werden entsprechend ihrer Stärken und Schwächen eingesetzt und unterstützt. Gerade das Potenzial von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung wird dabei immer stärker in den Fokus genommen. Viele Behinderungen sind nicht angeboren, sondern sind Folge eines Unfalls oder einer Krankheit. Für Unternehmen ist es im ureigenen Interesse, ihre betroffenen oft langjährigen Beschäftigten gerade wegen ihres Erfahrungswissens im Betrieb zu halten.

Vom Beratungsprojekt „Wirtschaft inklusiv“ zum „Unternehmens-Netzwerk Inklusion“ – Beratung von der Wirtschaft für die Wirtschaft

Die BDA beteiligt sich an der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung des Bundesarbeitsministeriums. Die Spitzenverbände der Wirtschaft fördern den Bewusstseinswandel zu noch mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mit ihrer Initiative „Inklusion gelingt!“. Das Beratungsprojekt „Wirtschaft inklusiv“ der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR), in der Bildungseinrichtungen der Wirtschaft zusammengeschlossen sind, hat von 2014 bis 2017 mehr als 2.200 Betriebe über die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung informiert. Nun fließt die Expertise in das Projekt „Unternehmens-Netzwerk Inklusion“ ein. Das Netzwerk wendet sich direkt an Personalverantwortliche und Führungskräfte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Beraterinnen und Berater informieren Arbeitgeber u. a. zur Einstellung, Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit einer Schwerbehinderung und unterstützen dabei, vorhandene Strukturen, Unterstützungssysteme und Förderleistungen besser zu nutzen.

Sonderregelungen dürfen nicht zur Ausgrenzung führen

Die vielen, gut gemeinten Sonderregelungen für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erschweren es, das bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern leider manchmal noch bestehende Vorurteil „schwerbehindert gleich leistungsgemindert“ aufzubrechen und Unternehmen zu mehr Einstellungen schwerbehinderter Menschen zu ermutigen. Viele Schutzvorschriften bewirken oft das Gegenteil von Inklusion, indem sie sogar neue zusätzliche Einstellungshemmnisse errichten. Entscheidend für mehr Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sind vor allem professionelle Hilfe und Unterstützung zur Überwindung objektiver Hindernisse sowie erfolgreiche Beispiele gelungener Eingliederung und Inklusion. Hier sind vor allem die Profis in den Arbeitsagenturen sowie bei den Reha-Trägern und nicht zuletzt auch die Integrationsämter und Integrationsfachdienste gefordert. Entscheidend ist hierbei immer, dass die vielfältigen Förderinstrumente zur Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wirklich zu deren Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt beitragen. Erfolgreich können Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen letztlich nur sein, wenn sie in ein Gesamtkonzept für Wachstum und Beschäftigung eingebettet werden, das mehr Chancen für alle eröffnet. Kontraproduktiv wäre es hingegen, durch neue – wenn auch oft gut gemeinte – Schutzvorschriften oder weitere Überregulierung im Behindertenrecht weiter zu suggerieren, dass Menschen mit Behinderungen per se ein geringeres Leistungsniveau besitzen.

Wirtschaft ist vielfach engagiert

Viele Unternehmen setzen sich für eine verbesserte Inklusion ein. Die Beteiligung beispielsweise an der Initiative für Ausbildung und Beschäftigung des Bundesarbeitsministeriums ist nur ein Beleg für das Engagement der Wirtschaft. Erfolgreiche Beispiele gelungener Inklusion im Interesse aller Beteiligten, die zum Nachahmen anregen sollen, werden zudem jährlich durch den Inklusionspreis für die Wirtschaft prämiert, den das UnternehmensForum zusammen mit der BA, der Charta der Vielfalt und der BDA vergibt. Solche erfolgreichen Beispiele wird die BDA weiter verbreiten und so aufzeigen, wie ein gelebtes Miteinander in Arbeit und Beruf gelingen kann.