Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, die inklusiv unterrichtet werden, benötigen in der Regel einen Nachteilsausgleich. Den Betroffenen dürfen beim schulischen Lernen und bei Prüfungen (Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen) aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung keine Nachteile entstehen.
Der Nachteilsausgleich besteht unabhängig von anderen schulischen Maßnahmen. Er dient der Kompensation der durch die Beeinträchtigung entstehenden Nachteile und stellt daher keine Bevorzugung gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern dar.
Durch gut gewählte und pädagogisch gelungene Nachteilsausgleiche wird betroffenen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ihre Leistungsfähigkeit zu zeigen, ohne dass motorische, sprachliche, akustische oder sonstige kognitiven Schwierigkeiten ihnen den Zugang zur Aufgabe verschließen und der Lerninhalt versperrt bleibt.