Rechtliche Grundlagen

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihr Fakultativprotokoll für Deutschland verbindlich. Sie stellt einen Meilenstein in der Behindertenpolitik dar, indem sie den Menschenrechtsansatz einführt und das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen formuliert sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft fordert.“ (externer Linkinstitut-fuermenschenrechte.de)

Mit der Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben die Vereinten Nationen eine eindeutige Richtung für die zukünftige Politik für und mit Menschen mit Behinderungen vorgegeben, in deren Mittelpunkt die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe steht.

Sie haben durch die ausdrückliche Betonung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen einen Wechsel im Denken vollzogen. Im Mittelpunkt des Handelns steht nicht mehr die oftmals bevormundende und ausgrenzende Fürsorge, sondern die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen.

Die Vereinten Nationen haben großen Wert darauf gelegt, dass behinderte Menschen und ihre Verbände in diesen Veränderungsprozess von vorne herein und auf gleicher Augenhöhe mit einbezogen werden.