Leitbild Inklusion – Arbeit:

Inklusion bedeutet in der Arbeitswelt:

Menschen mit Behinderung haben dieselben Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt wie andere Jobsuchende.

Ob in Betrieben, Verwaltungen oder Organisationen: Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten selbstverständlich miteinander. Vorgesetzte leben Akzeptanz, Fairness und gegenseitige Hilfsbereitschaft vor. Dabei werden Beschäftigte mit Behinderung nicht „bevorzugt“, sondern so unterstützt, dass sie eine bestmögliche Leistung erbringen können.

Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitszeitmodelle werden ggf. an die Bedürfnisse der Beschäftigten mit Behinderung angepasst. Einige Beispiele:

  • Am Arbeitsplatz eines gehörlosen Lageristen werden akustische Signale durch Lichtsignale ersetzt. Die Verständigung mit Vorgesetzten und Kollegen klappt gut, denn der Mitarbeiter kann Lippenlesen und sprechen; wichtige Informationen bekommt er schriftlich. Bei Mitarbeitergesprächen, Teammeetings oder Betriebsversammlungen übersetzen Gebärdensprachdolmetscher (vor Ort oder online zugeschaltet).
  • Der Computer einer blinden Software-Entwicklerin wird u. a. mit einer Braille-Zeile nachgerüstet. Die Wege zwischen Eingang, Büro, Besprechungsraum und Kantine übt sie mit einer Begleitung ein. An Bedientasten – z. B. im Lift und am Kaffeeautomaten – werden Tastmarkierungen angebracht.
  • Ein Verwaltungsmitarbeiter sitzt wegen einer angeborenen Muskelschwäche im Elektrorollstuhl. Der Eingang zum Gebäude ist ebenerdig; sein Büro kann er problemlos mit dem Aufzug erreichen. Eine Toilette wird rollstuhlgerecht umgerüstet; dafür werden zwei Kabinen zu einer zusammengelegt. Bei der Arbeit wird der Mitarbeiter zeitweise von einer Assistenz unterstützt.

Auch der Freistaat Bayern fördert Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, bei der Einrichtung von individuell angepassten, barrierefreien Arbeitsplätzen. Auch Beschäftigte mit Schwerbehinderung können finanziell unterstützt werden, z. B. wenn sie eine Arbeitsassistenz brauchen.