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Inklusion ist ein Menschenrecht, gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung ("Rechtsgleichheit", "Diskriminierungsverbot"), dem BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz 2004) und ist über die UNO Behindertenrechtskonvention (Recht auf Bildung in einem "inklusiven Bildungssystem" auf allen Stufen etc.) über die Rechte von Menschen mit Behinderung spezifiziert, welche von der Schweiz 2014 ratifiziert wurde. Stimmen Sie diesem Grundsatz zu?
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Wie sollte man aus Ihrer Sicht mit Menschen mit Behinderung umgehen?
Im Kanton Aargau gilt die Grundlage "Integration vor Separation". Stimmen Sie diesem politischen Ziel zu?
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Wie beurteilen Sie den Stand der Umsetzung der Inklusion im Kanton Aargau?
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Wo sehen Sie die grössten Probleme und Herausforderungen bei der Umsetzung?
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fehlender Wille
fehlende finanzielle Mittel
unzureichend ausgebildete Lehrkräfte
unzureicheichende Unterstützung der Behörden
unzureichende Unterstützung des Kantons durch den Bund
unzureichende Unterstützung der Schulen durch den Kanton
unzureichendes Engagement der Lehrkräfte
aktuelle Schulstrukturen
solange es Sonderschulen gibt, wird es keine Inklusion geben
fehlende Unabhängigkeit und Neutralität des SPD (schulpsychologischer Dienst)
Was muss geschehen, damit sich die Situation verbessert?
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mehr finanzielle Mittel
mehr Ressourcen
höhere Lehrerlöhne
Verzicht/Aufgabe der Inklusion
Auflösung der (meisten) Sonderschulen
Führung und Unterstützung der Lehrkräfte (Supervision, Coaching etc.)
klare Leitlinien und Vorgaben durch Bund und Kanton
weitere
Bitte führen Sie Ihre Antwort "weitere" näher aus
Haben Sie weitere Anmerkungen zum Thema?
Wünschen Sie eine Kontaktaufnahme
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Ja
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Möchten Sie einen Fall beisteuern für die Fallsammlung von Inklusion Aargau?
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